Als notwendige Reaktion auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindest-lohns um 22,20 Prozent innerhalb von 10 Monaten von 9,82 Euro auf 12,00 Euro zum 01.10.2022 haben die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk ebenfalls zum 01.10.2022 einen neuen, ablösenden Mindest-lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereini-gung abgeschlossen, um den Abstand des tariflichen zum gesetzlichen Mindestlohn zu wahren. Der neue Mindestlohntarifvertrag beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen in zwei Stufen ab dem 01.10.2022 mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis 31.12.2024.
Der Teppich benötigt eine richtig gründliche Reinigung mit Schaum? Ihr Backofen soll endlich wieder blitzen wie neu? Gerne sind wir von BGR Gebäudereinigung GmbH Ihnen beim Frühjahrsputz behilflich, um den Schmutz vom Winter zu beseitigen. Kein Ärgern mehr über dreckige Fensterrahmen- und Bretter oder hartnäckige Fettreste an Dunstabzugshaube und Co. – wir helfen schnell und gründlich.
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(Schaben, Ratten, Wespen, Mäuse, Silberfische)
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